AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Mit Entgegennahme der vom Käufer unterzeichneten und den Verkäufer gegengezeichneten Bestellungen ist der Vertrag auf der Grundlage der auf der Vorderseite desVertragsformulars festgelegten Vereinbarungen und der nachstehenden Bedingungen zustande gekommen. Mündliche Nebenabreden bestechen nicht.
Bei online Bestellungen gilt: Alle zwischen dem Käufer und uns im Zusammenhang mit dem Auftrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich aus diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen, unserer Bestellbestätigungund unserer Annahmeerklärung.

2. Der Kaufvertrag wird rechtswirksam sobald der Kunde seine Unterschrift abgegeben hat, Und hat danach kein Rückgaberecht mehr.

§ 2 Preise und Zahlungen

1. Die von uns angegebenen Preise sind Bruttopreise und enthalten die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer.
2. Besondere, über die vertraglich einbezogenen und im KaufpreisA enthaltenen Leistungen hinausgehende, zusätzlich vereinbarte Arbeiten, wie
z.B. Dekorations- oder Montagearbeiten, werden zusätzlich in Rechnung gestellt und sind spätestens bei Abnahme zu bezahlen.
3. Barzahlungen können nur gegen Quittung mit Firmenaufdruck und Unterschrift erfolgen. Sofern nicht ausdrücklich eine anderweitige Vereinbarung getroffen wird, ist die Zahlung vor der Montage oder Abholung fällig.
4.Bei Bestellungen in unserem Online-Shop hat der Kunde unabhängig von einem etwaigen Teilzahlungsgeschäft eine Anzahlung von 30% der Kaufsumme auf unser Bankkonto
Sparkasse Bremen IBAN: DE93 2905 0101 0083 5049 85
BIC: SBREDE22XXXzuüberweisen.
Die Bestellung des Kunden wird erst nach Eingang der Anzahlung auf unserem Bankkonto bearbeitet und versendet.
Die Zahlung des Restbetrages ist wiederum vor der Warenübergabe bar zu bezahlen oder vor der Lieferung/Abholung zu überweisen.

§ 3 Änderungsvorbehalt

1. Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster oder Abbildung verkauft.
2. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsabschluss eine anderweitige Vereinbarung erfolgt ist.
3. Unwesentliche, dem Käufer zumutbare Farb- und Maserabweichungen bei Holz-und Kunststoffoberflächen sind zulässig.
4. Entsprechendes gilt bei Textilien (z.B. Möbel-und Dekorationsstoffen) hinsichtlich Abweichungen in der Ausführung gegenüber Stoffmustern, insbesondere im Farbton.
5. Auch handelsübliche und für den Käufer zumutbare Abweichungen von Maß Daten bleiben vorbehalten.

§ 4 Verzug und Erfüllungsverweigerung des Käufers

1. Gerät der Käufer mit der Vertragserfüllung in Verzug und leistet auch dann nicht, nachdem ihm der Verkäufer eine angemessene Nachfrist gesetzt hat oder verweigert der Käufer die Erfüllung endgültig, ist der Verkäufer berechtigt, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz statt Erfüllung in Höhe von 25 % des Kaufpreises zu verlangen, sofern sich die Ware bereits am Lager des Verkäufers befindet und/oder die Bestellung beim Vorlieferanten nicht mehr rückgängig gemacht werden kann, in allen Fällen in Höhe von 20 % des Kaufpreises. Dem Käufer ist der Nachweis gestattet, dass dem Verkäufer ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedriger Höhe entstanden ist.Dem Verkäufer bleibt seinerseits vorbehalten, im Einzelfall einen höheren Schaden nachzuweisen.

2. Erfolgt die Abnahme der bestellten Ware nach Ablauf der ursprünglich vereinbarten Lieferfrist oder dem in der Bestellung vorgesehenen Abruftermin nicht und verweigert der Käufer auch nach Ablauf der ihm vom Verkäufer gesetzten Nachfrist von 2 Wochen die Abnahme der Ware, ist der Verkäufer berechtigt, eine Pauschale für die Kosten einer Einlagerung der Waren in Höhe von € 10,00 pro m² Lagerraum pro angefangene Woche, höchstens jedoch € 20,00 je angefangene Woche, zu verlangen. Auch insoweit ist dem Käufer der Nachweis gestattet, dass dem Verkäufer nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren Schadens durch den Verkäufer bleibt unberührt.

§ 5 Vertragsrücktritt

1. Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Insolvenz des Kunden, sowie bei dem Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktritts haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalisierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungsverpflichtungen entbunden und berechtigt noch ausstehende Lieferungen und Leistungen zurückzubehalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellung zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde – ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen: Im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalisierten Schadenersatz in Höhe von 30 % des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlichen entstandenen Schaden zu bezahlen.

§ 6 Lieferung

1. Bei der Lieferung muss der Lieferort mit einem LKW zu erreichen sein und die Anlieferung durch die Eingänge und Treppenhäuser bis in die Wohnung mit den üblichen des Möbeltransportes durchgeführt werden können. Der Käufer ist verpflichtet, auf abweichende Umstände, insbesondere Erschwernisse bei der Anlieferung, hinzuweisen. Verletzt der Käufer die Pflicht schuldhaft, so hat er dem Verkäufer etwaige Mehrkosten zu erstatten und gerät, sofern deswegen die Lieferung nicht erfolgen kann, in Annahmeverzug. Sollten die Waren nicht durch die Tür oder in die Wohnung passen, so ist der Käufer hierfür verantwortlich und haftet in vollem Umfang.
2. Liefertermine, die bei den Vertragsverhandlungen vereinbart werden, bedürfen der Schriftform.
3. Gerät der Verkäufer mit der Lieferung in Verzug, hat der Käufer ihm eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung zu setzen. Bei der Fristsetzung sind etwaige Beschaffungszeiten des Vorlieferanten zu berücksichtigen, insbesondere sofern es sich um eigens für den Käufer anzufertigende Möbel handelt. Dies gilt nicht im Falle einer kalendermäßig bestimmten Lieferfrist und/oder sofern der Verkäufer die Leistungernsthaft oder endgültig verweigert. Liefert der Verkäufer nicht innerhalb der gesetzten Frist zur Leistung oder Nacherfüllung, ist der Käufer berechtigt, nach seiner Wahl Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
4. Von dem Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb, insbesondere Arbeitsausstände und Aussperrungen sowie Fälle höhere Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen und zur schwerwiegenden Betriebsstörungen bei dem Verkäufer oder bei dessen Lieferanten führen, verlängern sich die vereinbarten Lieferfristen um die durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Der Verkäufer wird den Käufer über die zu erwartende Lieferverzögerung und deren Gründe unverzüglich informieren.
5. Der Verkäufer braucht nicht zu liefern, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat oder Fälle von höherer Gewalt vorliegen.
6. Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind

§ 7 Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer zustehen, werden dem Verkäufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigegeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
2. Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers. Der Käufer verwahrt das Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Er hat die unter Eigentumsvorbehaltstehenden Waren pfleglich zu behandeln. Der Käufer darf über Vorbehaltsware nicht verfügen. Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter,insbesondere Beifügung des Pfändungen, sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen ggf. unter Beifügung desPfändungsprotokolls.
3. Ist der Verkäufer im Falle einer nicht erfolgten oder nicht vertragsmäßigen Leistung des Käufers vom Vertrag zurückgetreten, kann er dieVorbehaltsware vom Käufer heraus verlangen. Schadenersatzansprüche des Verkäufers sind dadurch nicht ausgeschlossen.

§ 8 Gefahrenübergang

1. Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung der Ware den Preis zahlen müssen, geht mit der Übergabe auf den Käufer auf diesen über.Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

§ 9 Ansprüche bei Verletzung der Abnahmeverpflichtungen

1. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm vom Verkäufer gesetzten angemessenen Frist unter Verletzung seiner Pflichten aus demSchuldverhältnis die fällige Abnahme verweigert oder schon vorher unter Verletzung seiner Pflichten aus dem Schuldverhältnis ernsthaft oderendgültig erklärt, nicht abnehmen zu wollen, kann der Verkäufer Schadenersatz statt Leistung verlangen, es sei denn, der Käufer hat diePflichtverletzung nicht vertreten.
2. Als Schadenersatz statt der Leistung kann der Verkäufer in diesen Fällen 25% des Feststellpreises ohne Abzüge fordern, sofern der Käufernicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Im Übrigen bleibt demVerkäufer, wie etwa auch bei Sonderanlieferungen, die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens vorbehalten.
3. Unter den in vorstehender Ziffer 1 genannten Voraussetzungen gerät der Käufer mit der Abnahme der gekauften Waren in Verzug. Dauert derVerzug länger als einen Monat an, hat der Käufer die anfallenden Lagerkosten zu bezahlen. Der Verkäufer kann sich zur Lagerung auch einerSpedition bedienen.

§ 10 Mängelrügen und Gewährleistung

1. Offensichtliche Mängel sind vom Käufer sofort nach Übergabe gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen.

§ 11 Ansprüche wegen Mängeln

1. Der Verkäufer wird die Ware frei von Konstruktions-, Fabrikations- und Materialmängeln liefern. Ansprüche wegen Mängeln, die ihre Ursache innatürlicher Abnutzung oder unsachgemäßer Behandlung durch den Käufer haben, sind ausgeschlossen.
2. Sofern sich nicht aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt, gilt die Nachbesserung nachdem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen.3. Hat der Verkäufer zum Zweck der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache geliefert, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaftenSache verlangen.4. Schadensersatzansprüche statt Erfüllung kann der Käufer nur geltend machen, sofern der Verkäufer einen Mangel arglistigverschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen oder den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässigverursacht hat.
5. Besteht die vom Verkäufer zu leistende Nacherfüllung in der Beseitigung des Mangels, hat der Käufer dem Verkäufer die erforderliche Zeit undGelegenheit, soweit zumutbar auch in seiner Wohnung zu geben.
6. Bevor der Käufer die Ware abholt muss er 3Tage vorher oder nach Terminabsprache dem Verkäufer Bescheid geben, damit die Ware zuVerfügung steht.
7. Im Übrigen gelten die gesetzlichen unabdingbaren Bestimmungen. Abweichend davon wird folgendes vereinbart:
a. Die Verjährungsfrist für Rechte des Käufers bei Mängeln bei gebrauchten Sachen beträgt lediglich 1 Jahr ab Lieferung bzw. Übergabe derSache. Diese Erleichterung der Verjährung gilt nicht für Fälle der Haftung des Verkäufers wegen Vorsatz oder Fälle, in denen er den Mangelarglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.b. Für die Haftung des Verkäufers auf Schadenersatz gilt nachstehend.

§ 12 Haftung

1. Der Verkäufer haftet auf Schadensersatz für eine Pflichtverletzung bei einfacher Fahrlässigkeit bis zur Höhe der Hälfte des vereinbartenKaufpreises, ansonsten nur bei eigenem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungshilfen.
2. Die Haftungsbeschränkung nach der vorstehenden Ziffer 1 gilt nicht für die Haftung des Verkäufers für Schäden aus der Verletzung des Lebens,des Körpers oder der Gesundheit. Sie gilt ferner nicht bei Ansprüchen wegen Mängeln, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegenodereine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.

§ 13 Widerufsrecht online Bestellungen

1.Bei Online Bestellungen können Sie die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. (Außer bei Bestellung die in irgendeiner Form geändert worden ist besteht kein Rückgaberecht.) Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform (z.B. als Brief, Fax, Email), jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB und auch nicht, bevor der Kaufvertrag durch Ihre Billigung des gekauften Gegenstandes für Sie bindend geworden ist. Zur Wahrung der Frist genügt einem Widerruf in Textform (z.B. als Brief, Fax, Email) die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.

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